Monatsgebühren
Grundfächer
| Musikgarten | 45 Min/Woche | € 113,001 |
| Rhythmik und Spiel | 50 Min/Woche | € 20,00 |
| Klassenunterricht Musik. Früherziehung | 50 Min/Woche | € 20,00 |
| Klassenunterricht Orff-Gruppe | 50 Min/Woche | € 20,00 |
Hauptfächer
| Gruppenunterricht 3-4 Schüler | 45 Min/Woche | € 35,00/€ 38,002 |
| Gruppenunterricht 2 Schüler | 45 Min/Woche | € 51,00/€ 56,002 |
| Einzelunterricht | 30 Min/Woche | € 55,00/€ 60,002 |
| Einzelunterricht | 45 Min/Woche | € 82,00/€ 88,002 |
Ergänzungsfächer
| für Hauptfachschüler | gebührenfrei |
| für Schüler ohne Hauptfachunterricht | € 17,00 |
| Chor Kinder / Erwachsene | € 10,00 |
Gebühr für Auswärtige
(für Schüler, die Ihren Wohnsitz nicht in Konstanz haben)
| Gruppenunterricht 2 Schüler | 45 Min/Woche | € 59,00/€ 65,002 |
| Einzelunterricht | 30 Min/ Woche | € 68,00/€ 75,002 |
| Einzelunterricht | 45 Min/ Woche | € 101,00/€ 111,002 |
Gebühr für Leihinstrumente
| pro Instrument | € 10,00 / € 14,003 |
1 Gesamtgebühr für sechsmonatigen Kurs
2 Gebühren für erwachsene Schüler ab 27 Jahren
3 Leihinstrumente mit einem Anschaffungswert ab € 1.000,-
Gebührenordnung
Allgemeines
Die Musikschule Konstanz erhebt für die Inanspruchnahme von Leistungen Gebühren entsprechend dieser Ordnung. Die Gebührenordnung ist Bestandteil der Schulordnung. Für das An- und Abmeldeverfahren gelten die entsprechenden Bestimmungen. Gebührenschuldner sind diejenigen, die die Leistungen der Musikschule in Anspruch nehmen, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter. Mehrere Gebührenschuldner haften gesamtschuldnerisch.
Abrechnungszeitraum
Abrechnungszeitraum für die Gebührenerhebung ist das Schuljahr der Musikschule vom 01. September bis zum 31. August des Folgejahres. Die Unterrichtsgebühr ist, soweit für besondere Unterrichtsangebote keine andere Regelung getroffen wurde, eine Schuljahresgebühr. Sie bezieht die Ferienregelung für die allgemeinbildenden Schulen sowie die gesetzlichen Feiertage ein. Veranstaltungen der Musikschule gelten nicht als Unterrichtsausfall. Wird der Unterricht im Laufe eines Schuljahres angetreten, beginnt die Gebührenpflicht mit dem Monat, in dem der Unterricht angetreten wird.
Fälligkeit
Die Schuljahresgebühr ist in zwölf Monatsraten, also auch in den Ferien, jeweils zum 1. eines Monats zu zahlen. Die Unterrichtsgebühren sind grundsätzlich im Bankeinzugsverfahren zu zahlen. Gebührenbescheide werden aus Gründen der Kosteneinsparung nur bei der Neuaufnahme und bei gebührenerheblichen Änderungen versendet. Sofern Gebühren nicht abgebucht werden, ist die monatlich Zahlungsfrist ohne weitere Aufforderung einzuhalten. Nicht eingegangene Beträge werden sofort angemahnt und ggf. vollstreckt. Die dabei anfallenden Bearbeitungs- und Mahngebühren werden dem Gebührenpflichtigen in Rechnung gestellt.
Gebühren
Die Gebührensätze werden durch Beschluß des Vorstandes festgesetzt. Unterschieden werden:
- Kurse im Klassenunterricht zu wöchentlich 50 und 60 Minuten
- Instrumentaler und vokaler Hauptfachunterricht sowie die Studienvorbereitung Harmonielehre / Gehörbildung zu wöchentlich
- 45 Minuten im Gruppenunterricht mit 5 Schülern,
- Gruppenunterricht mit 3-4 Schülern,
- Gruppenunterricht mit 2 Schülern,
- Einzelunterricht zu 45 Minuten,
- Einzelunterricht zu 30 Minuten
- Ergänzungsfächer für Schüler ohne Hauptfachunterricht.
In der nach der Schulordnung zulässigen Probezeit ist für jeden angefangenen Unterrichtsmonat 1/12 der Jahresgebühr zu zahlen.
Gebührenermäßigung
Auf die Gebührensätze können Ermäßigungen gewährt werden. Ermäßigungen werden generell nur auf schriftlichen Antrag an die Schulleitung gewährt. Die rückwirkende Bewilligung ist ausgeschlossen. (Die Ermäßigung bezieht sich nur auf den Hauptfachunterricht).
Geschwister- oder Mehrfächer-Ermäßigung
Geschwister- oder Mehrfächer-Ermäßigung wird gewährt, wenn Geschwister oder Kinder, die zum gleichen Haushalt gehören, gleichzeitig Unterricht nehmen bzw. gleichzeitig mehrere Fächer belegen. Es kann nur eine von beiden Ermäßigungen gewährt werden.
- 1. Kind bzw. 1. Fach volle Gebühr
- 2. Kind bzw. 2. Fach = 20 % Ermäßigung
- 3. Kind und jedes weitere bzw. 3. Fach = 30 % Ermäßigung.
Die Reihenfolge, nach der die Gebührenermäßigung berechnet werden, wird zu gunsten der Gebührenpflichtigen festgelegt.
Sozialermäßigung
Sozialermäßigung kann auf schriftlichen Antrag gewährt werden. Auskünfte zu den Regelungen hierzu erteilt das Sekretariat.
Gebührenerstattung
Wenn in einem Schuljahr aus Gründen, die die Musikschule zu vertreten hat, mehr als viermal der Unterricht ausgefallen ist, werden von der fünften Stunde an die Gebühren anteilsmäßig zum Schuljahresende zurückerstattet. Die anteilige Gebühr für eine Stunde wird mit ¼ einer Monatsrate berechnet.
Leihinstrumente
Bei Unterrichtsbeginn stehen für viele der angebotenen Fächer Leihinstrumente zur Verfügung. Die Ausleihe ist auf ein Unterrichtsjahr begrenzt. Ein Anspruch auf Zuteilung eines Leihinstrumentes besteht nicht.
Die Gebührenordnung tritt am 01.09.1995 in Kraft. Die vorherige Gebührenordnung verliert dadurch ihre Gültigkeit.
Claus Boldt
Vorstandsvorsitzender
