Ferien
Ferien und Feiertage richten sich nach den für die allgemeinbildenden Schulen geltenden Bestimmungen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Baden-Württemberg. Für Konstanz bestimmt das zuständige Schulamt die beweglichen Ferientage.
Kündigung
Instrumental- und Gesangsunterricht können mit einer zwei monatigen Frist zum Semesterende gekündigt werden.
Kündigungstermine:
31.Dezember zum Ende des Wintersemesters (28.Februar)
30. Juni zum Ende des Sommersemesters (31.August)
Die Belegung der musikalischen Früherziehung ist nach Ablauf der Probezeit für die gesamte Kursdauer verbindlich. Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich.