Entgelte
- Entgeltordnung
Allgemeines
Die Musikschule der Stadt Konstanz, im Folgenden „Musikschule“ genannt, erhebt für die Inanspruchnahme von Leistungen Entgelte entsprechend dieser Ordnung. Die Entgeltordnung ist Bestandteil der Schulordnung. Für das An- und Abmeldeverfahren gelten die entsprechenden Bestimmungen. Entgeltschuldner sind diejenigen, die die Leistungen der Musikschule in Anspruch nehmen, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter. Mehrere Entgeltschuldner haften gesamtschuldnerisch.
Abrechnungszeitraum
Abrechnungszeitraum für die Entgelterhebung ist das Schulhalbjahr der Musikschule vom 01. September bis zum 28. Februar (bzw. in Schaltjahren 29. Februar) und vom 1. März bis zum 31. August des Folgejahres. Das Unterrichtsentgelt ist, soweit für besondere Unterrichtsangebote keine andere Regelung getroffen wurde, ein Schuljahresentgelt, das in zwölf Teilraten erhoben wird. Der Abrechnungszeitraum bezieht die Ferienregelung für die allgemeinbildenden Schulen sowie die gesetzlichen Feiertage ein. Wird der Unterricht im Laufe eines Schuljahres angetreten, beginnt die Zahlungspflicht mit dem Monat, in dem der Unterricht angetreten wird.
Fälligkeit
Da es sich beim Unterrichtsentgelt um ein Schuljahresentgelt handelt, das in zwölf Teilraten zu entrichten ist, wird das Entgelt auch in den Ferien erhoben. Grundsätzlich ist das Entgelt im SEPA-Lastschriftverfahren zu zahlen. Einmalige Kursentgelte sind nach Rechnungserhalt (gemäß Fälligkeit) zu begleichen. Entgeltrechnungen werden monatlich und bei entgelterheblichen Änderungen versandt. Sofern Entgelte nicht abgebucht werden, sind sie jeweils zum 1. eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Bei der Zahlung ist das jeweilige Kassenzeichen anzugeben. Die Abbuchungen erfolgen am 15. des laufenden Unterrichtsmonats. Das Entgelt für September wird aus organisatorischen Gründen im Folgemonat abgebucht.
Entgelte
Die Entgeltsätze werden durch Beschluss des Orchester- und Musikbildungsausschusses des Gemeinderates der Stadt Konstanz festgesetzt und sind als Anlage “Entgelte“ Bestandteil der Entgeltordnung.
Für besondere Projekte und Unterrichtsformen werden jeweils unterrichtsspezifische Entgelte erhoben, die nicht in der Entgeltordnung festgesetzt sind. Diese Entgelte werden von der Musikschulleitung festgesetzt.
Entgeltermäßigung
Alle Konstanzer Schüler*Innen werden durch den Zuschuss der Stadt Konstanz an die Musikschule gefördert. Durch diesen Zuschuss reduziert sich das Unterrichtsentgelt für diese Schüler. Konstanzer Schüler*Innen sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit dem Hauptwohnsitz auf Konstanzer Stadtgebiet (inkl. Teilorte).
Weitere Ermäßigungen auf die Entgeltsätze können gewährt werden. Die rückwirkende Bewilligung ist ausgeschlossen. Die Ermäßigung bezieht sich nur auf den Instrumental- und Vokalunterricht (im folgenden Hauptfachunterricht genannt).
Bei mehrfacher Belegung von Hauptfachunterricht durch Mitglieder eines Haushaltes und gleichzeitiger Abrechnung über ein Kassenzeichen wird eine Familienermäßigung gewährt.
• erstes Fach: volles Entgelt
• zweites Fach: 20 % Ermäßigung
• jedes weitere Fach: 30 % Ermäßigung.
Die Reihenfolge, nach der die Entgeltermäßigungen berechnet werden, wird zu Gunsten des Entgeltschuldners festgelegt.
Schüler*innen bis zum 18. Lebensjahr wird gegen Vorlage eines gültigen, auf den Namen der Schüler*in ausgestellten Sozialpasses der Stadt Konstanz eine Sozialermäßigung auf alle Leistungen gemäß den Regelungen der Stadt Konstanz gewährt. Schüler*innen über 18 Jahre wird gegen Vorlage eines gültigen, auf den Namen der Schüler*in ausgestellten Sozialpasses der Stadt Konstanz eine Sozialermäßigung von 20 % gewährt.
Entgelterstattung
Die Musikschule wird sich bemühen, dass innerhalb eines Schuljahres mindestens 36 Unterrichtseinheiten des gebuchten Unterrichts stattfinden. Wenn in einem Schuljahr aus Gründen, die die Musikschule zu vertreten hat, weniger als 36 Unterrichtseinheiten stattgefunden haben, werden die Entgelte anteilsmäßig zum Schuljahresende zurückerstattet. Die anteilige Gebühr für eine Stunde wird mit 1/3 einer Monatsrate berechnet.
Leihinstrumente
Bei Unterrichtsbeginn stehen für viele der angebotenen Fächer Leihinstrumente zur Verfügung. Die Ausleihe ist zunächst auf ein Unterrichtsjahr begrenzt. Ein Anspruch auf Zuteilung eines Leihinstrumentes besteht nicht.
Diese Entgeltordnung ersetzt ab dem 01.April 2022 alle vorherigen Entgeltordnungen.* Entgeltordnung des Eigenbetriebs Orchesterkultur und Musikbildung Konstanz (OMK) für den Betriebsteil „Musikschule der Stadt Konstanz“, gültig ab 01.04.2022.
SEPA LastschriftmandatBitte beteiligen Sie sich am SEPA Lastschriftverfahren!
Wenn Sie bisher noch durch Einzelüberweisungen bezahlen, sollten Sie überlegen, welche Vorteile Ihnen das Lastschriftverfahren bringt:
- Die Überwachung der Zahlungstermine entfällt. Die Musikschule gibt die Abbuchung der Gebühren immer am 15. des laufenden Unterrichtsmonats in Auftrag. Die Monate September und Oktober werden gemeinsam Mitte Oktober gebucht;
- Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung können nicht entstehen;
- Der Weg zur Bank oder das Schreiben von Überweisungen wird Ihnen abgenommen;
- Evtl. Überzahlungen können wesentlich schneller erstattet werden.
Nachteile entstehen Ihnen nicht,
- weil nur fällige Beiträge eingezogen werden;
- der eingezogene Betrag zurückbezahlt wird, wenn Sie dem Bankeinzug widersprechen;
- die Einzugsermächtigung von Ihnen jederzeit zurückgenommen werden kann.
Bitte senden Sie das SEPA Lastschriftmandat ausgefüllt und unterschrieben an die Musikschule Konstanz zurück - Sie finden das Formular weiter unten auf der Seite im Downloadbereich.