Begabtenförderung
Förderung | Förderunterricht

Das Instrument

Eine der wesentlichen Aufgaben der Musikschule Konstanz ist es, talentierte und begabte junge Musikerinnen und Musiker zu fördern, sie in ihren künstlerischen Fähigkeiten fortzuentwickeln und sie – wenn sie dies anstreben – auf ein Fachstudium vorzubereiten. Diese Förderung soll einerseits auf das Alter des Kindes bzw. Jugendlichen ausgerichtet sein, andererseits aber eine umfassende vorberufliche Förderung ermöglichen, die den Jugendlichen fachlich, persönlichkeits- und berufsbildend begleitet.

Aus diesem Grund bietet die Musikschule Konstanz ein zweistufiges Fördermodell an. Die erste Stufe, kurz Pre-SVA genannt, ermöglicht es Kindern ab dem 10. Lebensjahr zusätzliche Angebote und instrumentale Betreuung nutzen zu können. Die zweite Stufe, die studienvorbereitende Ausbildung kurz SVA, bereitet die Teilnehmenden ab einem Mindestalter von 12 Jahren gezielt auf ein Musikstudium vor.

Das hier vorgelegte Regelwerk legt den Rahmen für diese Förderung fest. Mit diesem Angebot wird sich die Musikschule Konstanz um eine Zertifizierung beim Landesverband der Musikschulen bewerben. Diese Zertifizierung gewährleistet für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ein vergleichbares Angebot und gleichwertige Standards im Vergleich der Musikschulen unseres Bundeslandes.

Wir hoffen auf diesem Weg, viele engagierte junge Musikerinnen und Musiker für unsere Sache, die Musik, zu gewinnen und noch mehr zu begeistern.

Informationen

Vorraussetzungen

1. Voraussetzung zur Teilnahme am Begabtenförderprogramm der Musikschule Konstanz ist, dass die Interessenten bereits mindestens 1 Jahr Unterricht an der Musikschule Konstanz hatten. Ausnahmen davon bedürfen der Zustimmung der Schulleitung. 2. Das Mindestalter für die Teilnahme am Pre-SVA-Programm beträgt 10 Jahre, für die Teilnahme am SVA-Programm 12 Jahre. Eine Teilnahme jüngerer Schülerinnen und Schüler ist nur in begründeten Ausnahmefällen bei weit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen, die denen der für die Begabtenförderung angesprochenen Altersklassen mindestens entsprechen, möglich und muss durch die unten genannte Fach-Jury bestätigt werden. Allgemeines: 1. Zusammensetzung der Vorspieljury: die 4 Fachbereichsleiter der Musikschule, der Schulleiter und ein unabhängiger Fachlehrer. 2. Dauer der Förderung: jeweils für 1 Jahr; nach Wiederbewerbung Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich. 3. Die Verlängerung der Teilnahme kann durch ein nochmaliges Bewerbungsvorspiel erfolgen oder durch entsprechende Leistungen bei ‚Jugend musiziert‘ erbracht werden. Bei der Pre-SVA ein 1. Preis mit Weiterleitung beim Regionalwettbewerb, bei der SVA ein 1. Preis beim Landeswettbewerb. 4. Bewerbung nur auf Vorschlag und mit Zustimmung des Hauptfachlehrers. Pre-SVA 1. Aufnahmekriterien: • Teilnahme am Auswahlvorspiel. • Vorspiel von mindestens 5 Minuten bis 10 Minuten. • Mindestens 2 Stücke. 2. Angebot der Musikschule: • Zusätzlich 15 Minuten kostenloser Unterricht pro Woche. • Kostenlose Zusatzangebote von Musiktheorie, Gehörbildung, u.ä.. • Anspruch auf Korrepetition. 3. Verpflichtung des Schülers: • Verpflichtende Teilnahme am Orchesterangebot der Musikschule. • Bei Pianisten: Klavierkammermusik. • Teilnahme am Musiktheoriekurs (zunächst Bronze- und Silberkurs; mindestens 9 Zeitstunden pro Schuljahr). • Teilnahme an mindestens 2 Schülerkonzerten pro Jahr. SVA 1. Aufnahmekriterien: • Teilnahme am Auswahlvorspiel. • Vorspiel von mindestens 10 Minuten. • Mindestens 3 Werke aus mindestens 2 unterschiedlichen Epochen. 2. Angebot der Musikschule: • 75 Minuten Unterricht pro Woche im Hauptfach zu dem Preis des E45-Minuten-Einzelunterrichtes. • 30 Minuten Unterricht im Nebenfach (in der Regel Klavier), für Pianisten Gesang oder ein Blasinstrument. • Anspruch auf Korrepetition. • Kostenlose Zusatzangebote von Musiktheorie, Gehörbildung. • Improvisation, Komposition oder Bewegung/Rhythmik. • Auftrittstraining. • Berufskunde. 3. Verpflichtung des Schülers: • Grundvoraussetzungen für die Zulassung sind überdurchschnittliche Fähigkeiten am Hauptinstrument sowie eine starke Eigenmotivation und Leistungsbereitschaft. Die Bereitschaft zur Mitwirkung an musikschuleigenen Ensembles und Kammermusikformationen sowie die regelmäßige Teilnahme an Vorspielen, Präsentationen und Wettbewerben wird vorausgesetzt. • regelmäßige Teilnahme am Musiktheorie- und Gehörbildungsunterricht (mindestens 9 Zeitstunden pro Schuljahr). • Verpflichtende Teilnahme am Orchesterangebot der Musikschule. • Bei Pianisten: Klavierkammermusik oder Teilnahme mit dem instrumentalen Nebenfach am Orchesterangebot bzw. im Fach Gesang am Chorangebot. • Führen eines Studienbuches. • Teilnahme an Wettbewerben wie ‚Jugend musiziert‘ u.ä.. • Nach Möglichkeit Teilnahme an einem Auswahlorchester (LJO, BJO u.ä.). Nächster Aufnahmeprüfungstermin: Samstag, den 22.07.2023: 09.30 bis 12.00 Uhr

Unterrichtsorte

Begabtenförderung Kursübersicht

  • Dienstag | 19:30 Uhr

    Musikschule, Konstanz

    Markus Horsch

Dozent:innen

Häufige Fragen

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