Sie möchten unser Unterrichtsangebot nutzen? Dann lassen Sie uns eine Anmeldung zukommen - dies ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Formulare stehen Ihnen in der Musikschule oder auf unserer Homepage zur Verfügung. Natürlich können Sie sich auch online anmelden. Ihre Anfrage sollte am 15.06. zum Wintersemester oder am 15.01. zum Sommersemester bei uns eingegangen sein. Ab diesem Zeitpunkt beginnen wir die Planung für das nächste Schulhalbjahr. Erreicht uns Ihre Anmeldung nach den genannten Terminen, können wir Ihnen Plätze nur nach Verfügbarkeit anbieten.
Semesterbeginn ist der 01.03. oder der 01.09. eines Jahres.
Sollten wir im Laufe eines Schulhalbjahres einen Unterrichtsplatz anbieten können, melden wir uns bei Ihnen.
Ob Gruppenunterricht oder Einzelunterricht hängt vom Instrument, dem Alter und den
Fähigkeiten der Schüler*innen ab. Jüngere Kinder fühlen sich oft in einer Gruppe wohler. Bei älteren ist es häufig schwierig, einen passenden Partner für den Gruppenunterricht zu finden. Auch ist nicht jedes Instrument für den Gruppenunterricht geeignet.
Sollten Sie individuelle Beratung wünschen, stehen wir für persönliche Gespräche zur Verfügung. Hierzu geben wir Ihre Kontaktdaten gerne an die Fachbereichsleitung, die sich mit Ihnen in Verbindung setzen wird.
Wir nehmen gerne auf Ihre Terminwünsche Rücksicht. Geben Sie diese einfach auf der Anmeldung an.
Unsere Lehrkräfte werden sich dann zur genauen Terminabsprache spätestens vier Wochen vor Semesterbeginn mit Ihnen in Verbindung setzen.
Aufgrund der hohen Nachfrage können wir leider keine Probestunden anbieten. Alternativ gibt es die Möglichkeit einer Hospitationsstunde. Dies bedeutet, Ihr Kind kann
eine Unterrichtsstunde bei einer Schülerin oder einem Schüler miterleben.
Die Kündigung muss schriftlich an die Musikschule erfolgen. Sie ist nur zum Ende eines Halbjahres unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum 31.12. für den 28.02. bzw. zum 30.06. für den 31.08. möglich. In begründeten Fällen kann die Musikschulleitung Ausnahmen zulassen.
Die Musiklehrer sind nicht berechtigt, Kündigungen rechtsverbindlich entgegenzunehmen. Bei zeitlich begrenzten Ausbildungsangeboten (Kursen) ist eine Abmeldung nicht notwendig.